Man
hat sich aber weder "verfahren", noch bettelt man um
Kulanz.
Man will einfach nicht "abgezockt" werden.
Der Hammer ist das 'Hütchenspiel':
Einen Strafzettel bezahlen und um den anderen zocken (doppelt
oder nichts).
(Bei der Erstellung dieser Vorschrift hat wohl der Glücksspielbeauftrage
der ortsansässigen Unterwelt mitgewirkt.)
Rückfrage
an Nivi, Magreth Leeb (Ich konnte das mit dem Glücksspielangebot
nicht glauben):
Von: Volz, Christian
Gesendet: Montag, 8. März 2010 14:08
An: 'magreth.leeb@nivi.it'
Betreff: AW: P058/BW2938 und P058/BW2945
Sehr geehrte
Frau Leeb,
habe ich das
richtig verstanden: Wenn der Einspruch gegen den zweiten Protokollbescheid
abgelehnt wird, muss ich diesen doppelt bezahlen?
Also insgesamt 3 mal bezahlen?
Vielen Dank
für Ihre schnelle Antwort
Christian
Volz
Antwort
von Frau Leeb:
Von: magreth.leeb@nivi.it
[mailto:magreth.leeb@nivi.it]
Gesendet: Dienstag, 9. März 2010 09:51
An: Volz, Christian
Betreff: Re: AW: P058/BW2938 und P058/BW2945
Sehr
geehrter Herr Volz,
wir nehmen Bezug auf Ihr E-Mail vom 08.03.2010.
Leider habe ich mich verschrieben. " Nur "der Bussgeldbescheid
wird verdoppelt fuer welchen man Einspruch einlegt, falls dieser
abgelehnt wird.
Mit freundlichen Grüßen
Magreth Leeb
EMO - European Municipality Outsourcing - a Nivi Credit Division
Via O. da Pordenone, 20 50127 FIRENZE FI
Tel. 0039 055.34.40.343 - Fax. 055.34.40.338
e-mail:magreth.leeb@nivi.it
Zwischendurch
wirbt Italien mit folgendem Link auf dem Newsletter meines Autovermieters:
Daraufhin
kriegt erstmal ENIT (Italienische Zentrale für Tourismus)
ihr Fett weg:
Von: Volz,
Christian
Gesendet: Montag, 15. März 2010 12:24
An: 'frankfurt@enit.it'
Betreff: Reiseland Italien?
Sehr
geehrte Damen und Herren,
auf
dem Newsletter meines Autovermieters Sixt vom 11.02.2010 finde
ich Ihren Werbe-Link und die Aufforderung Italien zu besuchen.
"Italien
erwartet Sie!
Entdecken
Sie Italiens bunte Vielfalt an Urlaubsmöglichkeiten: Ob Strand,
Berge, Kunststädte, Thermen, Kulturevents, Shopping oder
die beliebte italienische Küche, Gründe für eine
Italienreise gibt es viele!
Informieren
Sie sich über das Reiseland Italien! "
Sie
sollten aber auch erwähnen, dass der Reisende, der diese
Einladung angenommen hat, nicht mehr so freundlich behandelt wird.
Es entsteht der Eindruck als würden Besucher Ihres Landes
von den Behörden nicht gerade mit offenen Armen aufgenommen
oder noch schlimmer als "auszunehmende Weihnachtsgans"
betrachtet. Folgendes ist mir in Ihrem "Reiseland Italien"
widerfahren und lässt mich zweifeln, ob ich Ihre freundliche
Einladung noch einmal annehme:
Am
21.05.2009 habe ich eine angeblich als "Zone mit Verkehrsverbot"
ausgewiesene Strasse in Florenz mit meinem Mietwagen befahren.
Am 18.12.2009 habe ich dafür zwei Protokolle über je
105,85 EUR (!) erhalten (P058/BW2938 und P058/BW2945). Ich bin
aber nur einmal in die Strasse eingefahren und habe einmal
ca. ½ Stunde dort gehalten. Auf mein Schreiben an die ausstellende
Behörde dass ich gerne einen der beiden Strafzettel bezahlen
würde, wenn der andere zurückgenommen würde bekam
ich folgendes zur Antwort:
"Sie
haben die Möglichkeit, nach Erhalt des Protokollbescheides
… innerhalb von 60 Tagen Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid
bei dem zuständigen Amt zu erheben, da zwischen den einzelnen
Vergehen nur einige Minuten vergangen sind. Sie sollten natürlich
einen der Bußgeldbescheide zuvor beglichen haben. ... Der
Einspruch vor dem Präfekten ist ein Einspruch gegen einen
Verwaltungsakt und ist per Einschreiben mit Rückschein in
italienischer Sprache einzusenden. …. … Wir wissen
aber nicht wie der Präfekt entscheiden wird. Fällt die
Entscheidung des kompetenten Organs negativ aus, werden die Bußgeldbescheide
verdoppelt."
Ich
verstehe das so:
Im schlimmsten Fall zahle ich dreimal. Einmal im Voraus den ersten
Bescheid. Bei Ablehnung des Einspruchs gegen den zweiten Bescheid
verdoppelt sich dieser. Das hört sich für mich allerdings
nach Glückspielmethoden an. Und zwar mit gezinkten Karten.
Wollen wir wetten, dass der Einspruch abgelehnt wird?
Zusammenfassend:
1.) Das "Reiseland Italien" ist also
darauf spezialisiert, Ausländern das Geld aus der Tasche
zu ziehen. Wenn es um das Eintreiben von überhöhten
Forderungen geht, kann man perfekt Deutsch schreiben, wenn es
aber darum geht Einspruch einzulegen, dann muss ich dies plötzlich
auf Italienisch tun. Mal abgesehen davon, dass 105,85 EUR schon
reichlich bemessen sind, empfinde ich 2.) 211,70
EUR schon fast als Wegelagerei. Und 3.) das Angebot
auf Glückspielbasis, "doppelt oder nichts" ist
ja wohl der Gipfel der Unverschämtheit. (Bei der Erstellung
dieser Vorschrift hat wohl ein ehemaliger Glücksspielbeauftrager
Ihrer ortsansässigen Unterwelt mitgewirkt.)
Ich
persönlich lehne Glückspiel generell ab, auch wenn es
von Ihrer Verwaltung vorgeschrieben ist. Ich empfinde die Vorgehensweise
Ihrer "Reiselandverwaltung" äusserst unseriös
und bitte um Stellungnahme bevor ich den Fall einem mir bekannten
Fernsehredakteur, der an solchen Skandalen immer sehr interessiert
ist, zur Auswertung zur Verfügung stelle.
Mit
freundlichem Gruss
Christian
Volz
_____________________________________________
Christian R.
Volz
Husarenstrasse
20
D-69121 Heidelberg
M +49 174
322 52 74
T +49 6221 37 27 17
Email: Christian.Volz@dsc-gmbh.com
Leider
ist ENIT
(Italienische Zentrale für Tourismus) das scheissegal:
24.
März 2010: Bisher keine Antwort der "Italienischen Zentrale
für Tourismus".
Scheinen
kein Interesse an Kartoffelfressertouristen zu haben.
01.
April 2010: Immer noch keine Antwort. War man zu frech, oder dachten
die es wäre schon April?
Man muss wohl mal nachhaken....
Sehr
geehrte Damen und Herren,
haben
Sie meine Email vom 15.03.2010 sicherheitshalber mal ignoriert
oder sind Sie doch nicht so interessiert an deutschen Touristen?
Eine kleine Stellungnahme oder wenigstens eine Empfangsbestätigung
wäre das mindeste gewesen.
Stellen Sie sich so eine wirksame Öffentlichkeitsarbeit vor?
Unter
diesen Umständen können Sie sich das Geld für Ihre
"Reiseland Italien"-Werbung sparen!
Hochachtungsvoll
Christian
Volz
Zitat
Yahoo! Reisemagazin:
Kroatien
Immer mehr Reisende entdecken ihre Liebe zu Kroatien – und
damit eine Alternative zum Italienurlaub. Aus gutem Grund. Das
Land steht dem berühmten Nachbarn in nichts nach, beginnend
mit der vielseitigen Landschaft über den guten Wein bis hin
zur Freundlichkeit der Gastgeber.
(Kopie
an explosiv@rtl.de; info@jbk.de; info@bild.de) :-)
Jetzt
überlegt man sich, ob man überhaupt nochmal in dieses
"Glückspiel-Abzocker-Märchenparadies" Italien
reisen will. Manche Gegenden sind ja ganz hübsch. (Ausser
Florenz und Siena und Neapel und ...). Also einige wenige Gegenden
sind ja ganz nett....
Daher
nur ein erster
Entwurf
meiner Antwort auf die Email vom 09. März 2010 an Frau Leeb
bei NIVI
Sehr geehrte
Frau Leeb,
Sie
haben sich nicht verschrieben. Im schlimmsten Fall zahle ich also
dreimal. Einmal im Voraus den ersten Bescheid. Bei Ablehnung des
Einspruchs gegen den zweiten Bescheid verdoppelt sich dieser.
Das hört sich für mich allerdings nach Glückspielmethoden
an. Wollen wir wetten, dass der Einspruch abgelehnt wird? Und
wo das Geld landet?
Vielen
Dank für Ihre Mühe, nehmen Sie es nicht persönlich,
Sie haben die Vorschriften ja nicht gemacht.
Aber so kommen wir zu keinem Ergebnis.
Ich persönlich lehne Glückspiel generell ab, auch wenn
es von Ihrer Verwaltung vorgeschrieben ist.
(Ich habe keine Lust mich auf die "Legalen Glückspiel-Methoden"
Ihrer Verwaltung einzulassen.)
Nach wie vor werde ich für einen Verstoss nicht dreimal bezahlen.
Ich
bin genau EINMAL in diese Zone eingefahren, 100 EUR sind teuer
genug.
Bei
der Erstellung dieser Vorschrift hat doch bestimmt ein ehemaliger
Glücksspielbeauftrager Ihrer ortsansässigen Unterwelt
mitgewirkt.
Also
nochmal deutlich:
Ich bin EINMAL
in die Strasse eingefahren, habe dort EINMAL geparkt und werde
auch nur EINMAL dafür bezahlen.
Folgendermassen können wir vorgehen:
1.
• Sie nehmen einen Bussgeldbescheid zurück
• Ich bezahle einen Bussgeldbescheid
und die Sache
ist erledigt.
oder
2.
• Sie nehmen keinen Bussgeldbescheid zurück
• Ich bezahle gar nichts (Sie haben noch keine Handhabe
gegen mich in Deutschland) und ich werde
• diesen Fall einem mir bekannten Fernsehredakteur, der
an solchen Skandalen immer sehr interessiert ist, zur Auswertung
zur Verfügung stellen.
Das macht sich bestimmt gut vor Anfang der Touristensaison!
Schlagzeile
Bildzeitung:
"Stadt Florenz kurz vor dem Bankrott
Versuch die Stadtkasse mit Unterweltmethoden zu füllen gescheitert."
Beitrag
Johannes B. Kerner, SAT1 TV:
"Hütchenspiel
mit Strafzetteln
Stadt
Florenz legalisiert Glückspiel und zockt Touristen ab."
Die
Gegend um San Gimignano ist eigentlich ganz "nett",
deswegen überlegt man sich einen etwas freundlicheren
Entwurf 2.
Sehr geehrte
Frau Leeb,
Sie haben
sich nicht verschrieben.
Vielen Dank für Ihre Mühe, nehmen Sie es nicht persönlich,
Sie haben die Vorschriften ja nicht gemacht.
Mittlerweile sind die Bussgeldbescheide per Einschreiben eingetroffen.
Also im schlimmsten
Fall zahle ich dreimal.
Einmal im Voraus den ersten Bescheid.
Bei Ablehnung des Einspruchs gegen den zweiten Bescheid verdoppelt
sich dieser.
Das verstehe ich als eine Art Glückspiel: Doppelt oder nichts.
Wollen wir wetten (!), dass der Einspruch abgelehnt wird?
Nach wie vor
werde ich für einen Verstoss weder zweimal schon gar nicht
dreimal bezahlen.
Ich bin EINMAL in die Strasse eingefahren, habe dort EINMAL geparkt
und bin bereit EINMAL dafür zu bezahlen.
Mein Angebot
gilt nach wie vor: Sie nehmen einen Bescheid zurück, ich
bezahle den anderen.
Aus verständlichen Gründen werde ich mich auf die von
Ihnen vorgeschlagene Glückspiel-Version nicht einlassen.
Wenn Sie einschlägige
deutsche Foren und Web Logs lesen, werden Sie feststellen, dass
ich nicht der Einzige bin, der sich über den Tisch gezogen
fühlt.
Die öffentliche Meinung in Deutschland neigt dazu, Ihre Methoden
mit denen bestimmter Gruppierungen zu vergleichen.
Ich könnte mir vorstellen, dass ein mir bekannter Fernsehredakteur,
der an solchen Skandalen immer sehr interessiert ist, solch eine
Geschichte ordentlich ausschlachten könnte. Das macht sich
bestimmt gut vor Anfang der Touristensaison:
Schlagzeile
Bildzeitung:
"Stadt
Florenz zockt mit legalisierten Glückspielmethoden deutsche
Touristen ab."
Beitrag
Johannes B. Kerner, SAT1 TV:
"Stadt
Florenz versucht Stadtkasse mit fragwürdigen Methoden zu
füllen."
Mittlerweile
sind die Original-Bussgeldbescheide per Einschreiben eingetroffen.
Man hat die Nase voll, schmeisst Entwurf 1 und Enwurf 2 in den
Papierkorb und schickt die Bescheide
am 06. April 2010 mit folgendem Begleitschreiben ebenfalls per
Einschreiben zurück:
Einschreiben
Nivi
Credit S.r.l.
Div. European Municipality Outsourcing
Via O. da Pordenone 14-20
I-50127
Firenze
Italia
Heidelberg,
6. April 2010
P058/BW2938 und P058/BW2945
Sehr
geehrte Damen und Herren,
Sie erhalten Ihre beiden Bussgeldbescheide zurück.
Es muss sich um ein Versehen handeln.
Ich bin nur einmal in die Strasse eingefahren, bitte stornieren
Sie den doppelten Bescheid.
Den anderen werde ich dann bezahlen.
Im Übrigen verweise ich auf meine Email-Korrespondenz mit
EMO - European Municipality Outsourcing - a Nivi Credit Division,
magreth.leeb@nivi.it
Mit freundlichem Gruss
P.S.
Die Adresse des Präfekten oder der Polizeibehörde habe
ich vergeblich auf Ihrem Formular gesucht. Daher geht die Post
an Sie.
Als
cosmopoliter Europäer jagt man jagt den Text sicherheitshalber
nochmal durch den Google-Übersetzer (möchte nicht wissen
was dabei herausgekommen ist):
Nivi
Credit S.r.l.
Div. European Municipality Outsourcing
Via O. da Pordenone 14-20
I-50127
Firenze
Italia
Heidelberg,
6. April 2010
P058/BW2938 und P058/BW2945
Signore e Signori,
Torni tuoi
due ammende.
Deve essere una svista.
Sono stato eseguito solo una volta in strada, si prega di annullare
il duplicato del ammende.
Gli altri, io pago allora.
Riferi sulla mia corrispondenza e-mail con
EMO - European Municipality Outsourcing - a Nivi Credit Division,
magreth.leeb@nivi.it
Cordiali
saluti
P.S
L'indirizzo del prefetto o del dipartimento di polizia, ho cercato
invano per la carta. Pertanto, il posto va a voi.
Nach
zweieinhalb Monaten kommt folgende Email:
Von: infoemo_de@nivi.it [mailto:infoemo_de@nivi.it]
Gesendet: Dienstag, 22. Juni 2010 10:59
An: Volz, Christian
Betreff: P058/BW2938 und P058/BW2945
Sehr geehrter Herr Volz,
wir beziehen uns auf Ihr Schreiben vom 06.04.2010 und teilen
Ihnen mit, dass wie Sie aus dem Anhang ersehen koennen wir Ihnen
im Maerz die Formulare mit der genauen Erklaerung und Adresse
fuer einen Einspruch gesendet haben. Falls Ihr Schreiben an uns
als Einspruch gelten soll und wir Ihren Brief an den Praefekten
in Florenz weiterleiten sollen bitten wir um eine kurze Bestaetigung.
Mit freundlichen Gruessen
Front Office
EMO - European Municipality Outsourcing - a Nivi Credit Division
Via O. da Pordenone, 20 50127 FIRENZE FI
Tel. 0039 055.34.40.364 - Fax. 055.34.40.338
e-mail:infoemo-de@nivi.it
Diese E-mail enthält vertrauliche und/oder rechtlich geschützte
Informationen, gemäß der Grundsätze Urkunde Nr.
196- 30.06.2003. Sie könnte unkorrekte Informationen enthalten
( zum Teil oder ganz) und wird von Panda Software Italy kontrolliert.
Sollten Sie nicht der richtige Adressat sein oder diese E-Mail
irrtümlich erhalten haben, informieren Sie bitte den Absender
und vernichten Sie bitte diese E-mail. Das unerlaubte Kopieren
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30/06/2003). Le informazioni contenute nella presente e-mail e
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non corrette (parzialmente o totalmente). Le e-mail in partenza
e in arrivo possono essere oggetto di monitoraggio da parte di
Panda Software Italia srl. Del contenuto è responsabile
il mittente della presente. Chiunque venga in possesso non autorizzato
di questa e-mail è vincolato dalla Legge a non leggerne
il contenuto, a non copiarla, a non diffonderla e a non usarla.
Se avete ricevuto per errore questa e-mail siete pregati di informarci
(rispedendola al mittente) e di provvedere alla sua rimozione.
Grazie.
--
Mit freundlichen Grüßen
Distinti saluti
Cornelia Mark
Auslandskontakte
EMO - European Municipality Outsourcing - a Nivi Credit Division
Via O. da Pordenone, 20 50127 FIRENZE FI
Tel. 0039 055.34.40.364 - Fax. 055.34.40.338
e-mail:infoemo-de@nivi.it
Man
antwortet freundlich:
Von: Volz,
Christian
Gesendet: Montag, 5. Juli 2010 10:35
An: 'infoemo_de@nivi.it'
Betreff: AW: P058/BW2938 und P058/BW2945
Sehr geehrte
Frau Mark,
mein Schreiben
gilt als Einspruch, Sie können es gerne weiterleiten.
Ich bin nach
wie vor nicht bereit für dasselbe Vergehen zweimal zu bezahlen.
Mit freundlichem
Gruss
Christian
Volz
Man
bekommt folgende freundliche Antwort:
Sehr geehrter Herr Volz,
bezugnehmend auf Ihre Email haben wir Ihr Einschreiben als Einspruch
bei dem Praefekten in Florenz weitergeleitet. Nachdem der Praefekt
eigenstaendig arbeitet werden Sie die Antwort direkt von Ihm erhalten.
Mit freundlichen Grüßen
Cornelia Mark
Auslandskontakte
(interessant,
der Präfekt darf schon "eigenständig" arbeiten...)
Mittlerweile
kam noch ein dritter Bussgeldbescheid, haben die jetzt die ersten
beiden zurückgenommen und mir einen "Ersatz" ausgestellt?
Und
man harrt der Dinge, die da kommen mögen...
1. Dreifacher Bussgeldbescheid
2. Freispruch
3. Einreiseverbot
4. Auslieferungsantrag
5. Absetzung des Ministerpräsidenten
6. Kriegserklärung
7. ...
Ich
fahre jedenfalls erstmal wieder nach Spanien!
Fortsetzung
folgt!!
Juni
2012, Nachtrag:
Es
ist tatsächlich so gekommen wie 'befürchtet':
Berlusconi
ist zurückgetreten!
Und von den ersten beiden Bussgeldbescheiden habe ich nichts mehr
gehört, nachdem ich den dritten bezahlt habe. Italienische
Logik! Also wohl kein Einreiseverbot oder Auslieferungsantrag,
kein Krieg.
Hoffentlich bin ich jetzt nicht Schuld an der italienischen Schuldenkrise.
HAPPY
END!