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"Reiseland Italien"

 


UPDATE: 08. April 2010, 05. Juli 2010

Wenn man in Italien einmal falsch parkt, bekommt man zwei Strafzettel:

Nummer 1:

Und mit einem höheren Aktenzeichen acht Minuten früher Nummer 2:

Man wundert sich und schreibt eine Email an die angegebene Email-Adresse:

 

Man bekommt bereits nach 6 Wochen (!) eine Antwort:

 

Man hat sich aber weder "verfahren", noch bettelt man um Kulanz.
Man will einfach nicht "abgezockt" werden.

Der Hammer ist das 'Hütchenspiel':
Einen Strafzettel bezahlen und um den anderen zocken (doppelt oder nichts).

(Bei der Erstellung dieser Vorschrift hat wohl der Glücksspielbeauftrage der ortsansässigen Unterwelt mitgewirkt.)

 

Rückfrage an Nivi, Magreth Leeb (Ich konnte das mit dem Glücksspielangebot nicht glauben):

Von: Volz, Christian
Gesendet: Montag, 8. März 2010 14:08
An: 'magreth.leeb@nivi.it'
Betreff: AW: P058/BW2938 und P058/BW2945

Sehr geehrte Frau Leeb,

habe ich das richtig verstanden: Wenn der Einspruch gegen den zweiten Protokollbescheid abgelehnt wird, muss ich diesen doppelt bezahlen?
Also insgesamt 3 mal bezahlen?

Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort

Christian Volz

Antwort von Frau Leeb:

Von: magreth.leeb@nivi.it [mailto:magreth.leeb@nivi.it]
Gesendet: Dienstag, 9. März 2010 09:51


An: Volz, Christian
Betreff: Re: AW: P058/BW2938 und P058/BW2945

Sehr geehrter Herr Volz,

wir nehmen Bezug auf Ihr E-Mail vom 08.03.2010.
Leider habe ich mich verschrieben. " Nur "der Bussgeldbescheid wird verdoppelt fuer welchen man Einspruch einlegt, falls dieser abgelehnt wird.
Mit freundlichen Grüßen
Magreth Leeb
EMO - European Municipality Outsourcing - a Nivi Credit Division
Via O. da Pordenone, 20 50127 FIRENZE FI
Tel. 0039 055.34.40.343 - Fax. 055.34.40.338
e-mail:magreth.leeb@nivi.it

Zwischendurch wirbt Italien mit folgendem Link auf dem Newsletter meines Autovermieters:

 

Daraufhin kriegt erstmal ENIT (Italienische Zentrale für Tourismus) ihr Fett weg:

Von: Volz, Christian
Gesendet: Montag, 15. März 2010 12:24
An: 'frankfurt@enit.it'
Betreff: Reiseland Italien?

Sehr geehrte Damen und Herren,

auf dem Newsletter meines Autovermieters Sixt vom 11.02.2010 finde ich Ihren Werbe-Link und die Aufforderung Italien zu besuchen.

"Italien erwartet Sie!

Entdecken Sie Italiens bunte Vielfalt an Urlaubsmöglichkeiten: Ob Strand, Berge, Kunststädte, Thermen, Kulturevents, Shopping oder die beliebte italienische Küche, Gründe für eine Italienreise gibt es viele!

Informieren Sie sich über das Reiseland Italien! "

Sie sollten aber auch erwähnen, dass der Reisende, der diese Einladung angenommen hat, nicht mehr so freundlich behandelt wird. Es entsteht der Eindruck als würden Besucher Ihres Landes von den Behörden nicht gerade mit offenen Armen aufgenommen oder noch schlimmer als "auszunehmende Weihnachtsgans" betrachtet. Folgendes ist mir in Ihrem "Reiseland Italien" widerfahren und lässt mich zweifeln, ob ich Ihre freundliche Einladung noch einmal annehme:

Am 21.05.2009 habe ich eine angeblich als "Zone mit Verkehrsverbot" ausgewiesene Strasse in Florenz mit meinem Mietwagen befahren.
Am 18.12.2009 habe ich dafür zwei Protokolle über je 105,85 EUR (!) erhalten (P058/BW2938 und P058/BW2945). Ich bin aber nur einmal in die Strasse eingefahren und habe einmal ca. ½ Stunde dort gehalten. Auf mein Schreiben an die ausstellende Behörde dass ich gerne einen der beiden Strafzettel bezahlen würde, wenn der andere zurückgenommen würde bekam ich folgendes zur Antwort:

"Sie haben die Möglichkeit, nach Erhalt des Protokollbescheides … innerhalb von 60 Tagen Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid bei dem zuständigen Amt zu erheben, da zwischen den einzelnen Vergehen nur einige Minuten vergangen sind. Sie sollten natürlich einen der Bußgeldbescheide zuvor beglichen haben. ... Der Einspruch vor dem Präfekten ist ein Einspruch gegen einen Verwaltungsakt und ist per Einschreiben mit Rückschein in italienischer Sprache einzusenden. …. … Wir wissen aber nicht wie der Präfekt entscheiden wird. Fällt die Entscheidung des kompetenten Organs negativ aus, werden die Bußgeldbescheide verdoppelt."

Ich verstehe das so:
Im schlimmsten Fall zahle ich dreimal. Einmal im Voraus den ersten Bescheid. Bei Ablehnung des Einspruchs gegen den zweiten Bescheid verdoppelt sich dieser. Das hört sich für mich allerdings nach Glückspielmethoden an. Und zwar mit gezinkten Karten. Wollen wir wetten, dass der Einspruch abgelehnt wird?

Zusammenfassend:
1.) Das "Reiseland Italien" ist also darauf spezialisiert, Ausländern das Geld aus der Tasche zu ziehen. Wenn es um das Eintreiben von überhöhten Forderungen geht, kann man perfekt Deutsch schreiben, wenn es aber darum geht Einspruch einzulegen, dann muss ich dies plötzlich auf Italienisch tun. Mal abgesehen davon, dass 105,85 EUR schon reichlich bemessen sind, empfinde ich 2.) 211,70 EUR schon fast als Wegelagerei. Und 3.) das Angebot auf Glückspielbasis, "doppelt oder nichts" ist ja wohl der Gipfel der Unverschämtheit. (Bei der Erstellung dieser Vorschrift hat wohl ein ehemaliger Glücksspielbeauftrager Ihrer ortsansässigen Unterwelt mitgewirkt.)

Ich persönlich lehne Glückspiel generell ab, auch wenn es von Ihrer Verwaltung vorgeschrieben ist. Ich empfinde die Vorgehensweise Ihrer "Reiselandverwaltung" äusserst unseriös und bitte um Stellungnahme bevor ich den Fall einem mir bekannten Fernsehredakteur, der an solchen Skandalen immer sehr interessiert ist, zur Auswertung zur Verfügung stelle.

Mit freundlichem Gruss
Christian Volz


_____________________________________________
Christian R. Volz

Husarenstrasse 20
D-69121 Heidelberg

M +49 174 322 52 74
T +49 6221 37 27 17
Email: Christian.Volz@dsc-gmbh.com

 

Leider ist ENIT (Italienische Zentrale für Tourismus) das scheissegal:

24. März 2010: Bisher keine Antwort der "Italienischen Zentrale für Tourismus".
Scheinen kein Interesse an Kartoffelfressertouristen zu haben.

01. April 2010: Immer noch keine Antwort. War man zu frech, oder dachten die es wäre schon April?
Man muss wohl mal nachhaken....

Sehr geehrte Damen und Herren,

haben Sie meine Email vom 15.03.2010 sicherheitshalber mal ignoriert oder sind Sie doch nicht so interessiert an deutschen Touristen?
Eine kleine Stellungnahme oder wenigstens eine Empfangsbestätigung wäre das mindeste gewesen.
Stellen Sie sich so eine wirksame Öffentlichkeitsarbeit vor?

Unter diesen Umständen können Sie sich das Geld für Ihre "Reiseland Italien"-Werbung sparen!

Hochachtungsvoll

Christian Volz

Zitat Yahoo! Reisemagazin:

Kroatien

Immer mehr Reisende entdecken ihre Liebe zu Kroatien – und damit eine Alternative zum Italienurlaub. Aus gutem Grund. Das Land steht dem berühmten Nachbarn in nichts nach, beginnend mit der vielseitigen Landschaft über den guten Wein bis hin zur Freundlichkeit der Gastgeber.

(Kopie an explosiv@rtl.de; info@jbk.de; info@bild.de) :-)

 

Jetzt überlegt man sich, ob man überhaupt nochmal in dieses "Glückspiel-Abzocker-Märchenparadies" Italien reisen will. Manche Gegenden sind ja ganz hübsch. (Ausser Florenz und Siena und Neapel und ...). Also einige wenige Gegenden sind ja ganz nett....

Daher nur ein erster

Entwurf meiner Antwort auf die Email vom 09. März 2010 an Frau Leeb bei NIVI

Sehr geehrte Frau Leeb,

Sie haben sich nicht verschrieben. Im schlimmsten Fall zahle ich also dreimal. Einmal im Voraus den ersten Bescheid. Bei Ablehnung des Einspruchs gegen den zweiten Bescheid verdoppelt sich dieser. Das hört sich für mich allerdings nach Glückspielmethoden an. Wollen wir wetten, dass der Einspruch abgelehnt wird? Und wo das Geld landet?

Vielen Dank für Ihre Mühe, nehmen Sie es nicht persönlich, Sie haben die Vorschriften ja nicht gemacht.
Aber so kommen wir zu keinem Ergebnis.
Ich persönlich lehne Glückspiel generell ab, auch wenn es von Ihrer Verwaltung vorgeschrieben ist.
(Ich habe keine Lust mich auf die "Legalen Glückspiel-Methoden" Ihrer Verwaltung einzulassen.)
Nach wie vor werde ich für einen Verstoss nicht dreimal bezahlen.
Ich bin genau EINMAL in diese Zone eingefahren, 100 EUR sind teuer genug.
Bei der Erstellung dieser Vorschrift hat doch bestimmt ein ehemaliger Glücksspielbeauftrager Ihrer ortsansässigen Unterwelt mitgewirkt.

Also nochmal deutlich:

Ich bin EINMAL in die Strasse eingefahren, habe dort EINMAL geparkt und werde auch nur EINMAL dafür bezahlen.
Folgendermassen können wir vorgehen:

1.
• Sie nehmen einen Bussgeldbescheid zurück
• Ich bezahle einen Bussgeldbescheid

und die Sache ist erledigt.

oder
2.
• Sie nehmen keinen Bussgeldbescheid zurück
• Ich bezahle gar nichts (Sie haben noch keine Handhabe gegen mich in Deutschland) und ich werde
• diesen Fall einem mir bekannten Fernsehredakteur, der an solchen Skandalen immer sehr interessiert ist, zur Auswertung zur Verfügung stellen.


Das macht sich bestimmt gut vor Anfang der Touristensaison!

Schlagzeile Bildzeitung:

"Stadt Florenz kurz vor dem Bankrott
Versuch die Stadtkasse mit Unterweltmethoden zu füllen gescheitert."

Beitrag Johannes B. Kerner, SAT1 TV:

"Hütchenspiel mit Strafzetteln
Stadt Florenz legalisiert Glückspiel und zockt Touristen ab."

 

Die Gegend um San Gimignano ist eigentlich ganz "nett", deswegen überlegt man sich einen etwas freundlicheren Entwurf 2.

Sehr geehrte Frau Leeb,

Sie haben sich nicht verschrieben.
Vielen Dank für Ihre Mühe, nehmen Sie es nicht persönlich, Sie haben die Vorschriften ja nicht gemacht.
Mittlerweile sind die Bussgeldbescheide per Einschreiben eingetroffen.

Also im schlimmsten Fall zahle ich dreimal.
Einmal im Voraus den ersten Bescheid.
Bei Ablehnung des Einspruchs gegen den zweiten Bescheid verdoppelt sich dieser.
Das verstehe ich als eine Art Glückspiel: Doppelt oder nichts.
Wollen wir wetten (!), dass der Einspruch abgelehnt wird?

Nach wie vor werde ich für einen Verstoss weder zweimal schon gar nicht dreimal bezahlen.
Ich bin EINMAL in die Strasse eingefahren, habe dort EINMAL geparkt und bin bereit EINMAL dafür zu bezahlen.

Mein Angebot gilt nach wie vor: Sie nehmen einen Bescheid zurück, ich bezahle den anderen.
Aus verständlichen Gründen werde ich mich auf die von Ihnen vorgeschlagene Glückspiel-Version nicht einlassen.

Wenn Sie einschlägige deutsche Foren und Web Logs lesen, werden Sie feststellen, dass ich nicht der Einzige bin, der sich über den Tisch gezogen fühlt.
Die öffentliche Meinung in Deutschland neigt dazu, Ihre Methoden mit denen bestimmter Gruppierungen zu vergleichen.
Ich könnte mir vorstellen, dass ein mir bekannter Fernsehredakteur, der an solchen Skandalen immer sehr interessiert ist, solch eine Geschichte ordentlich ausschlachten könnte. Das macht sich bestimmt gut vor Anfang der Touristensaison:

Schlagzeile Bildzeitung:

"Stadt Florenz zockt mit legalisierten Glückspielmethoden deutsche Touristen ab."

Beitrag Johannes B. Kerner, SAT1 TV:

"Stadt Florenz versucht Stadtkasse mit fragwürdigen Methoden zu füllen."

 

Mittlerweile sind die Original-Bussgeldbescheide per Einschreiben eingetroffen.
Man hat die Nase voll, schmeisst Entwurf 1 und Enwurf 2 in den Papierkorb und schickt die Bescheide
am 06. April 2010 mit folgendem Begleitschreiben ebenfalls per Einschreiben zurück:

Einschreiben

Nivi Credit S.r.l.
Div. European Municipality Outsourcing
Via O. da Pordenone 14-20
I-50127 Firenze
Italia

Heidelberg, 6. April 2010

P058/BW2938 und P058/BW2945

Sehr geehrte Damen und Herren,

Sie erhalten Ihre beiden Bussgeldbescheide zurück.
Es muss sich um ein Versehen handeln.
Ich bin nur einmal in die Strasse eingefahren, bitte stornieren Sie den doppelten Bescheid.
Den anderen werde ich dann bezahlen.
Im Übrigen verweise ich auf meine Email-Korrespondenz mit
EMO - European Municipality Outsourcing - a Nivi Credit Division, magreth.leeb@nivi.it


Mit freundlichem Gruss

P.S. Die Adresse des Präfekten oder der Polizeibehörde habe ich vergeblich auf Ihrem Formular gesucht. Daher geht die Post an Sie.


Als cosmopoliter Europäer jagt man jagt den Text sicherheitshalber nochmal durch den Google-Übersetzer (möchte nicht wissen was dabei herausgekommen ist):

Nivi Credit S.r.l.
Div. European Municipality Outsourcing
Via O. da Pordenone 14-20
I-50127 Firenze
Italia

Heidelberg, 6. April 2010

P058/BW2938 und P058/BW2945

Signore e Signori,

Torni tuoi due ammende.
Deve essere una svista.
Sono stato eseguito solo una volta in strada, si prega di annullare il duplicato del ammende.
Gli altri, io pago allora.
Riferi sulla mia corrispondenza e-mail con
EMO - European Municipality Outsourcing - a Nivi Credit Division, magreth.leeb@nivi.it

Cordiali saluti

P.S L'indirizzo del prefetto o del dipartimento di polizia, ho cercato invano per la carta. Pertanto, il posto va a voi.

 

Nach zweieinhalb Monaten kommt folgende Email:

Von: infoemo_de@nivi.it [mailto:infoemo_de@nivi.it]
Gesendet: Dienstag, 22. Juni 2010 10:59
An: Volz, Christian
Betreff: P058/BW2938 und P058/BW2945

Sehr geehrter Herr Volz,

wir beziehen uns auf Ihr Schreiben vom 06.04.2010 und teilen Ihnen mit, dass wie Sie aus dem Anhang ersehen koennen wir Ihnen im Maerz die Formulare mit der genauen Erklaerung und Adresse fuer einen Einspruch gesendet haben. Falls Ihr Schreiben an uns als Einspruch gelten soll und wir Ihren Brief an den Praefekten in Florenz weiterleiten sollen bitten wir um eine kurze Bestaetigung.

Mit freundlichen Gruessen

Front Office
EMO - European Municipality Outsourcing - a Nivi Credit Division
Via O. da Pordenone, 20 50127 FIRENZE FI
Tel. 0039 055.34.40.364 - Fax. 055.34.40.338
e-mail:infoemo-de@nivi.it
Diese E-mail enthält vertrauliche und/oder rechtlich geschützte Informationen, gemäß der Grundsätze Urkunde Nr. 196- 30.06.2003. Sie könnte unkorrekte Informationen enthalten ( zum Teil oder ganz) und wird von Panda Software Italy kontrolliert. Sollten Sie nicht der richtige Adressat sein oder diese E-Mail irrtümlich erhalten haben, informieren Sie bitte den Absender und vernichten Sie bitte diese E-mail. Das unerlaubte Kopieren sowie die unbefugte Weitergabe dieser Mail sind nicht gestattet.
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--

Mit freundlichen Grüßen
Distinti saluti
Cornelia Mark
Auslandskontakte
EMO - European Municipality Outsourcing - a Nivi Credit Division
Via O. da Pordenone, 20 50127 FIRENZE FI
Tel. 0039 055.34.40.364 - Fax. 055.34.40.338
e-mail:infoemo-de@nivi.it

Man antwortet freundlich:

Von: Volz, Christian
Gesendet: Montag, 5. Juli 2010 10:35
An: 'infoemo_de@nivi.it'
Betreff: AW: P058/BW2938 und P058/BW2945

Sehr geehrte Frau Mark,

mein Schreiben gilt als Einspruch, Sie können es gerne weiterleiten.

Ich bin nach wie vor nicht bereit für dasselbe Vergehen zweimal zu bezahlen.

Mit freundlichem Gruss

Christian Volz

 

Man bekommt folgende freundliche Antwort:

Sehr geehrter Herr Volz,

bezugnehmend auf Ihre Email haben wir Ihr Einschreiben als Einspruch bei dem Praefekten in Florenz weitergeleitet. Nachdem der Praefekt eigenstaendig arbeitet werden Sie die Antwort direkt von Ihm erhalten.

Mit freundlichen Grüßen

Cornelia Mark
Auslandskontakte

(interessant, der Präfekt darf schon "eigenständig" arbeiten...)

Mittlerweile kam noch ein dritter Bussgeldbescheid, haben die jetzt die ersten beiden zurückgenommen und mir einen "Ersatz" ausgestellt?

Und man harrt der Dinge, die da kommen mögen...

1. Dreifacher Bussgeldbescheid
2. Freispruch
3. Einreiseverbot
4. Auslieferungsantrag
5. Absetzung des Ministerpräsidenten
6.
Kriegserklärung
7. ...

Ich fahre jedenfalls erstmal wieder nach Spanien!

Fortsetzung folgt!!

 

Juni 2012, Nachtrag:

Es ist tatsächlich so gekommen wie 'befürchtet':

Berlusconi ist zurückgetreten!

Und von den ersten beiden Bussgeldbescheiden habe ich nichts mehr gehört, nachdem ich den dritten bezahlt habe. Italienische Logik! Also wohl kein Einreiseverbot oder Auslieferungsantrag, kein Krieg.
Hoffentlich bin ich jetzt nicht Schuld an der italienischen Schuldenkrise.

HAPPY END!


 

2010-2012